Makler-Gebühren von Steuer absetzen

Maklerkosten von Steuer absetzen


Sie können die komplette Makler-Gebühr als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen!


Das bedeutet, dass der Staat Ihnen - je nach Steuersatz - 30 - 42 % der Kosten erstattet!


Fragen Sie auch gerne Ihren Steuerberater.

Share by: